Internationales Bunkerölübereinkommen in Kraft

Es gilt ab diesem Datum auch in deutschen Hoheitsgewässern. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee begrüßte das mit dem Übereinkommen wachsende Verantwortungsbewusstsein in der internationalen Seeschifffahrt im Umgang mit der Umwelt.

Schiffseigentümer unterliegen damit einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung für Schäden, die durch auslaufenden Schiffstreibstoff (Bunkeröl) verursacht werden. Zur Abdeckung dieses Haftungsrisikos muss eine Versicherung abgeschlossen werden, die durch eine staatliche Versicherungsbescheinigung nachzuweisen ist.

Dem Übereinkommen unterliegen alle Schiffe mit mehr als 1000 BRZ, die deutsche Häfen anlaufen. Das Vorliegen eines ausreichenden Versicherungsschutzes wird amtlich überprüft, wobei auch die Leistungsfähigkeit der Versicherung kontrolliert wird. In Deutschland stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die nach dem Übereinkommen vorgesehenen internationalen Ölhaftungsbescheinigungen aus. Auch solche Schiffe müssen eine Bescheinigung an Bord mitführen, die unter der Flagge eines Landes fahren, das noch nicht dem Bunkerölübereinkommen beigetreten ist.

Das im Juli 2006 von Deutschland ratifizierte Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (Bunkerölübereinkommen) ist am 21. November weltweit in Kraft getreten.

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