Kreuzfahrtriese AIDA gewinnt Prozess

Der Rostocker Kreuzfahrtriese AIDA hat erfolgreich gegen das Internet Reiseportal «aidu.de - Ab in den Urlaub» aus Leipzig geklagt. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln darf das Leipziger Unternehmen wegen Verwechslungsgefahr den Begriff «Aidu» nicht mehr verwenden. Das Schriftbild und das Klangbild seien «hochgradig ähnlich», entschied die 31. Zivilkammer am Donnerstag (Az. 31 O 439/06). Eine Löschung der Internetseite hielten die Richter nicht für erforderlich. Allerdings darf das Portal nicht mehr für Angebote der Reisebranche genutzt werden. Hält sich das Leipziger Unternehmen nicht an das Urteil, drohen 250 000 Euro Ordnungsgeld.

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