Marco Polo-Programm wird attraktiver

Somit wird nun auch Einzelunternehmen eingeräumt, Fördergelder für Projekte zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf alternative Verkehrsträger zu beantragen.

Des Weiteren werden die Schwellenwerte für die Förderfähigkeit von Projekten herunter gesetzt. Konkret bedeutet dies, das die Untergrenze der verlagerten Güterverkehrsleistung von jährlich 80 auf 60 Mio. tkm gesenkt wurde. Bei Projekten der Binnenschifffahrt beträgt der Schwellenwert sogar nur 13 Mio. tkm pro Jahr.

Ebenso wird Marco Polo in Zukunft auch, durch Rezession bedingten, rückläufigen Ladungsvolumina Rechnung tragen. In diesem Kontext wird den Unternehmen durch eine Laufzeitverlängerung um bis zu sechs Monaten, die Möglichkeit gegeben die geforderten Verlagerungsmengen zu generieren. Hierüber soll die Einstellung sinnvoller, laufender Projekte vermieden werden.   




Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament haben sich geeinigt, dass zukünftig keine Gründung eines Konsortiums mehr notwendig ist, um Förderanträge im Rahmen von Marco Polo einzureichen.

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