Neue Förderrichtlinie für Umschlaganlagen

Am 1. April 2006 tritt eine neue Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2008. Diese Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission am 22.2.2006 genehmigt und stellt eine in der Formulierung und bezüglich der Anforderung geringfügig geänderte Fortsetzung der von 2002 bis 2005 gültigen Richtlinie dar. Nach der neuen Richtlinie gewährt der Bund auf Antrag Zuwendungen für den Bau, die Erweiterung und den Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs, soweit sie zur Erreichung des Förderzwecks unbedingt erforderlich und die Anlagen öffentlich, d. h. allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich sind. Der Wortlaut der neuen Richtlinie ist beim Bundesverkehrsministerium auf der Website unter: www.bmvbs.de/Anlage/original_952648/ Foerderrichtlinie-von-Umschlaganlagen-des-Kombinierten-Verkehrs.pdf zu finden.

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