Neue Marpol-Regelung noch nicht ausgereift
Am 1. Januar 2007 tritt eine veränderte Marpol-Regelung zum maritimen Umweltschutz in Kraft. Nach Einführung der Doppelhülle für Tanker betrifft die Neuerung den Einbau der Brennstofftanks.
Diese Neuregelung, so urteilen Experten, bergen das gleiche Problem wie die Doppelhüllentanker selbst: Die Zugangsmöglichkeit zu den Gefahrstoffen hinter den Wandungen, wenn das Schiff zum Beispiel auf dem Meeresgrund liegt. Das Abbergen des Bunkeröls wird dann enorm schwierig, weil nicht nur die doppelte Außenhauthülle erst überwunden werden muss, um an den Brennstoff heranzukommen. Wenn die Tanks, wie von Marpol gefordert, künftig an „einem geschützten Ort" im Schiff untergebracht sind, wird ein Herankommen noch schwieriger.
Die Neuregelung gilt für alle Neubauten ab dem 1. August 2010 und betrifft Schiffe mit einer zusammengenommenen Brennstoffkapazität von 600 Kubikmetern und darüber.
Mehr in der Montagausgabe des THB Deutsche Schiffahrtszeitung