Neue Nachweise zur Gefahrenabwehr an Bord

Ab dem 1. Januar 2008 gelten neue Vorschriften zur internationalen Gefahrenabwehr in der Seeschifffahrt.

Nach dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen), das weltweit unter anderem Mindeststandards für die Seeleute-Qualifizierung festlegt, sind künftig alle Beauftragten zur Gefahrenabwehr auf Schiffen mit neuen international einheitlichen Befähigungsnachweisen zu versehen. Die seit 2004 erteilten Bescheinigungen über die Aus- und Fortbildungen zum Sicherheitsbeauftragten behalten noch bis zum 30. Juni 2009 ihre Gültigkeit. Unabhängig von der Übergangszeit wird das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ab Januar beginnen, die neuen Befähigungsnachweise zu erteilen, sofern die Voraussetzungen nachgewiesen werden können. Dazu zählt unter anderem eine mindestens zwölfmonatige Seefahrtzeit und eine zugelassene Schulung. Die neuen Nachweise werden unbefristet – auch für den Dienst auf Schiffen unter ausländischer Flagge – gültig sein und wie alle anderen amtlichen Befähigungsnachweise von Seeleuten in der zentralen nationalen Datenbank des BSH erfasst. Weltweit gelten seit 2004 für Schiffe und Hafenanlagen umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr terroristischer Gefahren. Unter anderem müssen auf jedem Schiff Beauftragte zur Gefahrenabwehr benannt sein, sogenannte Ship Security Officer, die für die Überwachung und Einhaltung der Gefahrenabwehrpläne an Bord verantwortlich sind und zuvor entsprechend geschult wurden.

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