Niederlande unterzeichnen Wrackbeseitigungsübereinkommen
Das Übereinkommen wurde im Mai 2007 beschlossen, um Staaten eine gesetzliche Grundlage für die Beseitigung von Schiffswracks, von denen eine Gefährdung für Leben, Güter und Eigentum aus See sowie für die maritime Umwelt ausgeht, zu liefern.
Noch bis zum 18. November kann die Konvention unterzeichnet und anschließend ratifiziert, angetreten oder akzeptiert werden. In Kraft treten wird das Wracksbeseitigungsübereinkommen jedoch erst zwölf Monate nach dem Zeitpunkt, an dem mindestens zehn Staaten dieses entweder ohne Vorbehalt ratifiziert oder angenommen haben oder ein Ratifikations- oder vergleichbares Papier der IMO hinterlegt haben.