Öffentliche Binnenhäfen in Rheinland-Pfalz lehnen Änderung zum Hafensicherheitsgesetz ab

Ein "denkbar schlechtes Vorbild" nimmt sich die Landesregierung von Rheinland-Pfalz nach Ansicht von Dr. Wolfgang Bonberg, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Öffentlicher Binnenhäfen, für die Umsetzung des neuen Hafensicherheitsgesetzes. Die rheinland-pfälzische Landesregierung ist durch eine entsprechende EU-Richtlinie aufgefordert, die Sicherheit in den Häfen zu verbessern, wenn dort Seeverkehr abgewickelt wird. Die Gestaltung der Landesgesetze entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen als Logistikstandorte im Vergleich zu den Standorten auf der "grünen Wiese". Offenbar nehme sich Rheinland-Pfalz die Landesregierung von Nordrhein Westfalen als Vorbild. "Man spielt mit der Wettbewerbsfähigkeit seiner Häfen", findet Bonberg und hält daher den Entwurf für nicht verfassungskonform.

 

Mehr dazu in der Tagesausgabe des THB

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