Schärfere Vorschriften für Transport gefährlicher Güter
Die Vorschriften für Transport, Beladung und Verpackung gefährlicher Güter wie Gasbehälter auf Straße und Schiene werden an internationales Recht angepasst. Der Bundesrat beschloss am Freitag entsprechende Änderungen der Gefahrgutverordnung. Im Einzelfall könne dies bei Transporteuren und Verladern zu höheren Kostenbelastungen führen «und tendenziell preissteigernd» wirken, heißt es in der zum 1. Januar in Kraft tretenden Verordnung. Folgen auf die allgemeine Inflationsrate habe dies aber nicht.