"Schifffahrt im Watt nicht durch Terror bedroht"

Die Reeder machen Front gegen eine geplante Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen auf deutschen Inselfähren und Ausflugsschiffen. «Die Schifffahrt im Wattenmeer ist nicht durch den Terror von El Kaida bedroht», sagte Hans-Heinrich Nöll, der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Reeder (VDR) in Hamburg. «Wenn die Pläne umgesetzt werden, müssen die Reedereien für den Verkehr zwischen Dagebüll und Schlüttsiel oder zwischen Neßmersiel und Baltrum Gefahrenabwehrpläne gegen Terroristen entwickeln und enormen Aufwand betreiben.» Die Neuregelung bedeute für die Reedereien lediglich neue Bürokratie und Kosten.

Hintergrund für die Intervention der Reeder sind die verschärften Regeln für die Gefahrenabwehr in der internationalen Seeschifffahrt, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf den Weg gebracht wurden und seit zwei Jahren in Kraft sind. Die Regeln der internationalen Schifffahrtsorganisation IMO wurden in europäisches Recht übernommen und sollen in einem Jahr auch für die nationale Schifffahrt in den Mitgliedsländern gelten. «Europa stellt das allerdings zur Disposition der Mitgliedstaaten», sagte Nöll. «Sie sind nicht dazu gezwungen, wenn sie keine Gefährdungslage erkennen können.» So gelte zum Beispiel in den Niederlanden die Schifffahrt zwischen den Westfriesischen Inseln und dem Festland als Binnenschifffahrt und sei damit nicht betroffen. In Deutschland hingegen strebten die Sicherheitsbehörden die volle Anwendung der internationalen Regeln an.

«Die Schiffe in der Insel- und Ausflugsschifffahrt haben keinerlei Berührungspunkte mit der globalen Schifffahrt», sagte der VDR- Manager. «Sie unterscheiden sich nicht von einem Bahnhof oder einem Kaufhaus, für die auch keine verschärfte Sicherheitsregeln gelten.» Der so genannte ISPS Code sieht zum Beispiel vor, dass die Behörden die Maßnahmen der Reedereien zur Terrorabwehr amtlich begutachten und ein Zertifikat ausstellen. Außerdem müssen die Schiffseigner spezielle Sicherheitsoffiziere sowohl an Bord als auch an Land benennen.

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