Schleswig-Holstein gibt „grünes Licht" für Elbvertiefung
„Alle aus unserer Perspektive wichtigen Aspekte sind eingeflossen. So wird insbesondere die Deichsicherheit nicht eingeschränkt, auch die Belange des Naturschutzes sind angemessen berücksichtigt", so die Ministerin weiter. Mit dem Kabinettsbeschluss ist ein seit 2007 laufender Prozess nach intensiver Diskussion und Beteiligung auf allen Ebenen erfolgreich zum Abschluss gebracht worden.
Mit Blick auf die Forderungen aus schleswig-holsteinischer Sicht hob Rumpf die erzielten Vereinbarungen zur Deich- und Bauwerkssicherheit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) positiv hervor. So solle den Wellenbelastungen durch größere Schiffe im Uferbereich Rechnung getragen und das Land von dadurch ausgelösten finanziellen Mehraufwendungen freigestellt werden. Außerdem sei mit der WSV ein begleitendes Messprogramm vereinbart, in dessen Rahmen auch mögliche Veränderungen der Salzgehalte des Elbwassers erfasst würden. Hintergrund sind Befürchtungen, es könnte zu einer Beeinträchtigung des Obstanbaus in den Elbmarschen kommen.
Positiv bewertete die Umweltministerin auch, dass die Hamburg Port Authority außerhalb des Planfeststellungsverfahrens einen Fonds mit einem Stiftungskapital von zehn Millionen Euro aufgelegt habe. Aus diesen Mitteln sollen private Sportboothäfen unbürokratisch unterstützt werden, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Erhöhung der Sedimenteinträge geltend gemacht hatten.