Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Reisende im See- und Binnenschiffsverkehr können sich fortan zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten an die söp als staatlich anerkannte Schlichtungsstelle wenden. Alle im Verband Deutscher Reeder (VDR) organisierten Mitgliedsunternehmen nehmen an der Schlichtung teil. Im Mittelpunkt stehen Rechtsstreitigkeiten auf Grundlage der EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Aber auch der Verlust, die Beschädigung oder eine verspätete Lieferung des Reisegepäcks können Gegenstand der Schlichtung sein. Voraussetzung ist, dass sich der Fahrgast mit seiner Beschwerde zunächst unmittelbar an das Verkehrsunternehmen gewandt hat. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann die Schlichtungsstelle angerufen werden. Diese erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag. Soweit das Verkehrsunternehmen Mitglied der söp ist, ist das Verfahren für den Fahrgast kostenlos.