Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Reisende im See- und Binnenschiffsverkehr können sich fortan zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten an die söp als staatlich anerkannte Schlichtungsstelle wenden. Alle im Verband Deutscher Reeder (VDR) organisierten Mitgliedsunternehmen nehmen an der Schlichtung teil. Im Mittelpunkt stehen Rechtsstreitigkeiten auf Grundlage der EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Aber auch der Verlust, die Beschädigung oder eine verspätete Lieferung des Reisegepäcks können Gegenstand der Schlichtung sein. Voraussetzung ist, dass sich der Fahrgast mit seiner Beschwerde zunächst unmittelbar an das Verkehrsunternehmen gewandt hat. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann die Schlichtungsstelle angerufen werden. Diese erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag. Soweit das Verkehrsunternehmen Mitglied der söp ist, ist das Verfahren für den Fahrgast kostenlos.

Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesverbraucherministerium haben in einem aktuellen Schreiben die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)" als geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr anerkannt. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Schaffung einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle.

 

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