Tod an Bord - Versicherung haftet nicht

Nach dem tragischen Tod eines 14-Jährigen auf einem Urlaubsschiff bei Bali muss der Reiseveranstalter den Eltern kein Geld zahlen. Das Düsseldorfer Landgericht wies am Dienstag ihre Klage auf insgesamt 290 000 Euro Schmerzensgeld, Schadenersatz und Verdienstausfall ab (Az.: 11 O 322/03). Nach Ansicht des Gerichts musste der Reiseveranstalter zwar prüfen, dass von dem Schiff keine Gefahr für die Gäste ausgehe. Es müsse dabei aber nicht nach möglichen verborgenen Mängeln gesucht werden. Die Eltern aus Frechen bei Köln wollen beim Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Nach ihren Angaben ist der Junge vor sechs Jahren in Indonesien durch einen Stromschlag getötet worden, als er beim Klettern auf ein Aussichtsdeck die Takelage des Schiffes berührte, die unter Strom gestanden habe. Es habe auf dem Schiff deutlich sichtbare, gravierende Mängel gegeben. «Da hingen Kabel herum, die waren mit Pflastern auf blankem Metall befestigt», sagte der Vater. Der Anwalt der Eltern hatte entsprechende Fotos der Schiffselektrik präsentiert.

Von den üblichen Sicherheitsstandards auf Schiffen - etwa spritzwassergeschützte Schalter und besondere Sicherungen - sei zum Zeitpunkt des Unfalls nichts zu sehen gewesen, betonten die Kläger. Das Urteil sei «ein Schlag ins Gesicht» und «nicht nachvollziehbar».

Nach Ansicht des Gerichts muss der Reiseveranstalter nicht haften, weil er das Schiff zuvor inspiziert hatte und der Betreiber ein internationales Sicherheitszertifikat vorweisen konnte. Und die so genannte Verkehrssicherungspflicht gehe nicht so weit, dass der Reiseveranstalter durch Fachtechniker nach verborgenen Mängeln suchen lassen müsse. Die Vertreter des Reiseveranstalters hatten bei der Verhandlung des Zivilstreits im August zugegeben, sich bei ihrer Inspektion mit der Elektrik des Schiffes nicht besonders befasst zu haben.

Im Juli hatte der Bundesgerichtshof die Rechte von Urlaubern gestärkt und in einem anderen Fall einen Reiseveranstalter nach dem Tod eines Kindes in die Haftung genommen. Es war in das ungesicherte Ansaugrohr eines Swimmingpools geraten und ertrunken.

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