Übereinkommen zum Einsatz schädlicher Bewuchsschutzsysteme in Kraft

Die See-Berufsgenossenschaft weist alle Reedereien darauf hin, dass am 17. September 2008 das internationale Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (International Convention on the Control of Harmful Anti-fouling Systems on Ships, 2001) weltweit in Kraft getreten ist. Dieses Übereinkommen verbietet den Einsatz von TBT-haltigen Antifoulingfarben auf Schiffen.

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