Verfahren gegen «Loreley»-Kapitän eingestellt
Nach dem Unfall des Ausflugsschiffs «Loreley» mit mehr als 50 Verletzten im September 2003 auf dem Rhein gibt es keine Verhandlung gegen den Kapitän vor dem Schifffahrtsobergericht.
Das Revisionsverfahren sei mit Zustimmung der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt worden, sagte ein Sprecher des beim Oberlandesgericht Köln ansässigen Schifffahrtsobergerichts am Mittwoch. Wenn der Kapitän wie vereinbart bis zum Herbst eine Auflage von 5000 Euro zahle, werde die Akte geschlossen.
Das Schifffahrtsgericht St. Goar hatte den Kapitän am 7. März 2005 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Dagegen hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Anwalt des Kapitäns, Arthur Hahn, sagte am Mittwoch, sein Mandant müsse jetzt zwar mehr zahlen als nach dem Urteil aus St. Goar. Dafür sei er aber nicht vorbestraft.