Volkswerft-Klage wird verhandelt
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald verhandelt am heutigen Mittwoch in einem Berufungsverfahren eine Klage der Volkswerft Stralsund gegen die Kanalbau-Satzung der Hansestadt Stralsund. Das Verwaltungsgericht hatte im Juni 2006 in erster Instanz die Klage der Werft abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Die Werft hatte die Aufhebung von sechs Gebühren- Bescheiden in Höhe von insgesamt 6,8 Millionen Euro verlangt, weil die Gebühren nach der Höhe der Werfthallen berechnet und die 75 Meter hohen Hallen wie 21-geschossige Häuser behandelt worden waren.
Nach Ansicht der Richter in dem erstinstanzlichen Verfahren war die Kanalbau-Beitragssatzung rechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere sei die Hansestadt Stralsund nicht verpflichtet gewesen, für die Grundstücke der Volkswerft eine Sonderregelung vorzusehen, hieß es. Ein von der Volkswerft angestrebter Teilerlass der Gebühren im Umfang von 3,8 Millionen Euro sei zudem nicht zwingend zu gewähren. Die Satzungsänderung trat am 10. Januar 2003 in Kraft. Die Werft wird in diesem Verfahren vom Stralsunder Rechtsanwalt und dem früheren Vorsitzenden des Finanzausschusses der Stralsunder Bürgerschaft, Hans-Jörg Schüler, vertreten. Um den Auftrag der Volkswerft gegen die Stadt annehmen zu können, hatte Schüler zuvor sein Bürgerschaftsmandat und den Vorsitz im Finanzausschuss aufgegeben.