Vorzeitiger Bescheid für Emsvertiefung erteilt
Für den geplanten Umbau der Jann-Berghaus-Brücke sowie für zwei wasserbauliche Teilmaßnahmen in der Unterems hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nordwest in Aurich als Planfeststellungsbehörde eine vorläufige Anordnung erteilt.
Antragsteller sind die Landkreise Leer und Emsland. Durch den jetzt ergangenen Bescheid werden Teilbereiche des Gesamtvorhabens, für das ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde, vorab genehmigt. Dies wurde nötig, um eine rechtzeitige Fertigstellung der Maßnahmen zu gewährleisten. Dies wiederum ist für die sichere Überführung von Neubauten der neuen Schiffsgeneration der Papenburger Meyer Werft erforderlich.
Mit der vorläufigen Anordnung wird den Kreisen Leer und Emsland erlaubt, das Fahrwasser der Ems im Bereich der Jann-Berghaus-Brücke bei Leer und der Friesenbrücke bei Weener anzupassen sowie die Durchfahrtsöffnung der Jann-Berghaus-Brücke unter Versetzung eines Brückenpfeilers zu verbreitern.
Mehr in der Tagesausgabe des THB Deutsche Schiffahrts-Zeitung