Weiterhin reduzierte Stromsteuer für Landstrom

Damit fallen für eine Megawattstunde Schiffsstrom weiterhin nur 0,50 Euro statt 20,50 Euro an Stromsteuer an. Diese Ausnahmeregelung soll einen wirtschaftlichen Anreiz zur Nutzung von landseitiger Elektrizität vermitteln, um die Luftverschmutzung durch Schwefeloxid- und CO2-Emissionen und den Lärm von Schiffen an ihrem Liegeplatz in den Hafenstädten zu verringern.
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) begrüßte die Maßnahme. Aus Sicht des Verbandes sollte dieser Anreiz durch eine Privilegierung von Landstrom bei der EEG-Umlage zusätzlich verstärkt werden. Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit entsprechende Möglichkeiten unter dem EU-Beihilferecht.

Auf elektrischen Strom, der direkt an Schiffe an ihrem Liegeplatz im Hafen geliefert wird, darf in Deutschland auch in Zukunft ein ermäßigter Stromsteuersatz angewendet werden. Der entsprechende Durchführungsbeschluss wurde von den Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten (ECOFIN-Rat) kürzlich angenommen.

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