Weniger Mineralölsteuer beim Hafenumschlag

Beim Hafenumschlag muss künftig weniger Mineralölsteuer gezahlt werden. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßte am Freitag die Ermäßigung und zeigt sich "hoch erfreut". Der Deutsche Bundestag hatte am späten Donnerstagabend das Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes (Energiesteuergesetz) verabschiedet.

Danach wird die Mineralölsteuer für den Verbrauch von Gasöl (Dieselkraftstoff) beim Hafenumschlag für den Einsatz von Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen, von bisher 47 Cent/l auf 6,1 Cent/l ermäßigt.

Die Ermäßigung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierfür erforderliche beihilfenrechtliche Genehmigung erteilt.

Nach ZDS-Angaben muss das Gesetz jedoch noch in zweiter Lesung in der nächsten Woche den Bundesrat passieren. In erster Lesung hatte der Bundesrat sich bereits für eine Ermäßigung ausgesprochen. Das Gesetz soll am 1. August 2006 in Kraft treten.

Es sei erfreulich, dass die Koalitionsfraktionen bei der Umsetzung der EU-Energiesteueränderungsrichtlinie in nationales Recht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Mineralölsteuer beim Hafenumschlag in dem von der EU vorgegebenen Rahmen zu ermäßigen. "Damit werden die seit Jahrzehnten bestehenden Wettbewerbsnachteile der deutschen Seehäfen bei der Mineralölsteuer beim Hafenumschlag vor allem gegenüber den niederländischen und belgischen Seehäfen beseitigt", so der ZDS.

Die deutschen Seehäfen werden damit jährlich in Höhe von etwa 25 Millionen Euro von der Mineralölsteuer entlastet und gegenüber ausländischen Wettbewerbshäfen bei der Belastung mit dieser Verbrauchsteuer gleichgestellt.

Der ZDS dankt den Koalitionsfraktionen für die beschlossene Anpassungsmaßnahme. Damit wird ein zentrales Anliegen des ZDS realisiert, für das sich der Verband erfolgreich eingesetzt hat.

Die Gesetzesänderung zur Mineralölsteuer beim Hafenumschlag kann mit Begründung unter der Email-Adresse klaus.heitmannnoSpam@noSpamzds-seehaefen.de abgefordert werden.

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