ZDS befürchtet massive Störung des Containerverkehrs
In den USA wurde jetzt ein Gesetz beschlossen, wonach ab dem 1. Juli 2012 jeder für die USA bestimmte Schiffscontainer vor der Verladung in den Abgangshäfen vollständig durchleuchtet werden muss (siehe Meldung vom 16. August).
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat im Rahmen einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverkehrsministerium deutlich gemacht, dass aus Sicht der deutschen Hafenwirtschaft der Gesetzestext in der vorliegenden Form grundsätzlich abgelehnt wird. „Wir erachten die aus dem Gesetz entstehenden Verpflichtungen für deutsche und europäische Abgangshäfen von Containerverkehren mit dem Transportziel USA als in der Praxis nicht umsetzbar, höchst kostenintensiv und den internationalen Warenverkehr massiv behindernd", sagte ZDS-Hauptgeschäftsführer Klaus Heitmann. Sicherheit- und Gefahrenvorsorge sei ein wichtiges Anliegen, welches auch von den deutschen Seehäfen unterstützt wird. Nach ZDS-Einschätzung wird aber die übereilte Einführung einer hundertprozentigen Containerkontrolle zu einer gravierenden Störung des Containerabflusses führen, da davon auszugehen ist, dass sich an den Containerterminals beziehungsweise an den Röntgen- und Durchleuchtungskapazitäten des deutschen Zolls sogenannte „Bottlenecks" bilden werden, die den Abfluss von Containern erheblich verzögern. Erneut würden in deutschen und europäischen Häfen gewaltige Investitionen in Ausstattung und Schulung von Personal notwendig werden, nur um die Sicherheitsstruktur der USA zu stärken, so der ZDS.
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