ZDS fordert Steuerentlastung

Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat erneut die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Energiebesteuerung kritisiert. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibe hinter den Möglichkeiten zur Steuerentlastung zurück, die die EU-Energiesteuerrichtlinie biete, sagte ZDS-Präsident Detthold Aden in Berlin. Die Wettbewerbsnachteile der deutschen Seehäfen bei der Mineralöl- und Stromsteuer beim Hafenumschlag seien allein auf die unterschiedliche Nutzung von Harmonisierungsspielräumen in der EU zurückzuführen.

Derzeit ist der der deutsche Steuersatz mit 47 Cent pro Liter auf Dieselkraftstoff beim Hafenumschlag 20 Mal höher als in den Niederlanden und Belgien. Dort werden nur 2,1 Cent pro Liter erhoben. „Bei einer jährlichen Verbrauchsmenge von etwa 60 Millionen Litern Diesel im Jahr beträgt der Kostennachteil der deutschen Seehäfen gegenüber den niederländischen und belgischen Konkurrenten rund 27 Millionen Euro im Jahr“, erklärte Aden. Das seien Größenordnungen, die angesichts der in der Hafenwirtschaft zu erzielenden Ertragsraten zu erheblichen Nachteilen für die deutschen Seehäfen im internationalen Wettbewerb führten.

HHLA-Chef Klaus-Dieter Peters belegte die Beeinträchtigung seines Unternehmens gegenüber der Konkurrenz mit Zahlen für 2005. Danach verbrauchte die Hamburger Hafen und Logistik AG für den Einsatz von Flurförderfahrzeugen 18 Millionen Liter Dieselkraftstoff bei einem Umschlag von 5,3 Millionen TEU. Dafür habe die HHLA 8,5 Millionen Euro Mineralölsteuer gezahlt. „Ein vergleichbares Unternehmen in den niederländischen und belgischen Seehäfen habe dagegen bei einem ähnlichen Verbrauch zur Abwicklung des gleichen Umschlagvolumens nur 378000 Euro aufwenden müssen. Damit betrug unser Kostennachteil 8,1 Millionen Euro“, sagte Peters. Zusammen mit 1,85 Millionen Euro gezahlter Stromsteuer bei einem HHLA-Jahresverbrauch von 90000 Megawattstunden habe sich der Kostennachteil gegenüber den Wettbewerbern in Holland und Belgien sogar auf fast zehn Millionen Euro summiert, so der Manager.

Positiv begleitet wird das ZDS-Anliegen auch vom Bundesrat. So hat sich das Gremium bereits im vergangenen Monat für eine Ermäßigung der Mineralölsteuer beim Hafenumschlag auf 2,1 Cent pro Liter ausgesprochen. Dafür müsse jedoch der Dieselkraftstoff beim Einsatz von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände von Hafenunternehmen zum Be- und Entladen von Seeschiffen verwendet werden, lautete die wichtigste Vorgabe. Nach Einschätzung von Aden könnten die Maßnahmen problemlos gegenfinanziert werden: „Nach einem Gutachten zur Rückflaggung sind allein im vergangenen Jahr 167 Millionen Euro Nettorückflüsse zu verzeichnen. Dieser fiskalische Spielraum sollte zur Absenkung der Mineralölsteuer beim Hafenumschlag genutzt werden“, betonte der ZDS-Präsident.

Auch die Stromsteuer beim Hafenumschlag müsse hinsichtlich fairer Wettbewerbsbedingungen verringert werden. Der derzeit für die deutschen Seehafenbetriebe geltenden Sätze lägen deutlich über den in den Niederlanden oder Belgien erhobenen Tarifen. So müssen in Holland 9,4 Euro Stromsteuer pro Megawattstunde bei einem Verbrauch von bis zu zehn Gigawattstunden gezahlt werden. Bei einem höheren Verbrauch kann der Steuersatz weiter reduziert werden. In Deutschland müssten Seehafenbetriebe dagegen den Regelsteuersatz von 20,50 Euro für eine Megawattstunde zahlen, obwohl diese Unternehmen energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen.

Nach Angaben des ZDS zahlen deutsche Seehafenfirmen bei einem Verbrauch von 50 Gigawattstunden im Jahr rund eine Million Euro Stromsteuer, während in belgischen Seehäfen 250000 Euro in niederländischen Häfen höchstens 470000 Euro – im Einzelfall jedoch noch deutlich weniger – zu entrichten sind. Das Stromsteuergesetz in Deutschland entlaste nur das Produzierende Gewerbe sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Nach geltendem Recht werde Firmen des Produzierenden Gewerbes die Stromsteuer erstattet, soweit die Steuer im Kalenderjahr den Betrag von 512,50 Euro übersteige. Die Entlastungen werden mit dem hohen Energieverbrauch und dem internationalen Wettbewerb begründet.

Aden wies abschließend darauf hin, dass sich die Branche seit Anfang der 90er Jahre mit dem Thema befasse. Vor 1992 sei der Verbrauch von Dieselkraftstoff beim Hafenumschlag in den niederländischen und belgischen Seehäfen nicht besteuert worden. In den deutschen Seehäfen sei dagegen der Regelsteuersatz erhoben worden. Forderung des ZDS, diese Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, seien von der damaligen Bundesregierung mit dem Hinweis auf die bevorstehende Harmonisierung der Mineralölsteuer in der EU begegnet worden. Doch nachdem die entsprechende Richtlinie im Oktober 1992 in Kraft trat, hielt Deutschland weiterhin am Regelsteuersatz für den Hafenumschlag fest. In den Folgejahren wurde der Steuersatz von 28 Cent auf inzwischen 47 Cent und damit um 68 Prozent sogar drastisch erhöht. „Leider sind alle Bemühungen um eine Gleichbehandlung gegenüber den niederländischen und belgischen Wettbewerbhäfen zu erreichen, bis heute ohne Erfolg geblieben. Aber wir kämpfen weiter“, bekräftigte Aden.

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